Fonds für Missbrauchopfer
Für Opfer sexueller Gewalt besteht die Möglichkeit, aus dem „Fonds Sexueller Missbrauch“ im familiären Bereich Hilfeleistungen bis zu einer Höhe von 10.000 € in Form von Sachleistungen zu beantragen. Dazu gehören auch Therapieformen, die nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse, der gesetzlichen Unfallversicherung oder dem Opferentschädigungsgesetz bezahlt werden. Das Angebot wurde verlängert bis 2019.
Der Antrag selbst kann unter der Internetadresse www.fonds- missbrauch.de runtergeladen werden. Was gut ist: Im Formular gibt es immer wieder den Hinweis, dass psychisch belastende Angaben nicht gemacht werden müssen.
Mehr Informationen: www.fonds-missbrauch.de